Steuervorteile für Direktbeteiligungen an Erdöl- und Erdgasförderanlagen

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1989 zwischen den USA und Deutschland unterliegen Gewinne aus Direktbeteiligungen der günstigeren US-Einkommensteuer.
Gesetzgebung der Doppelbesteuerung
Im Moment gelten folgende Abschreibungsmöglichkeiten für Erdöl- und Erdgasbohrungen:
- ca. 70% der Bohrkosten können sofort im 1. Jahr mit Verlustvortrag für die kommenden Jahre abgeschrieben werden.
- ca. 30% der Bohrkosten können verteilt auf 7 Jahre mit ca. 14% pro Jahr abgeschrieben werden, ebenfalls mit Verlustvortrag für die nächsten Jahre.
- Neuinvestitionen (Instandhaltungskosten) unterliegen einer 100% Direktabschreibung.
Zusätzlich verfügt jeder Investor über einen derzeitigen Steuerfreibetrag von US$ 4.050,00 p.a. in den USA (Stand 2017).
In Deutschland besteht seit Anfang 2010 (rückwirkend zum 01.01.2009) eine Verpflichtung, jede ausländische Beteiligung dem jeweiligen zuständigen Finanzamt zu melden (§138AO). Die in den USA bereits versteuerten Einnahmen unterliegen in Deutschland dann lediglich dem Progressionsvorbehalt und sind in der Einkommensteuererklärung (Formular "AUS") als bereits versteuertes Welteinkommen anzugeben.
Diesbezüglich empfehlen wir jedem Investor eine US-Steuernummer zu beantragen. Gerne sind wir hierbei behilflich.
Die IRS (US-Finanzamt) vergibt nur noch in seltenen Fällen vorab eine Steuernummer. Deshalb sollten Sie die ITIN erst beantragen, wenn die Steuerabrechnung ausgefertigt werden soll.
Bitte sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid, falls Sie Hilfe benötigen.